+49(0)30 257 909 90 info@KSB-Berlin.de

INFORMATIONEN FÜR PRIVATPATIENTEN

Vor Beginn der Behandlung werden unsere privatversicherten Patienten in Form einer schriftlichen Honorarvereinbarung über unsere Privatpreise in Kenntnis gesetzt. Da wir nicht wissen in Welcher Höhe die einzelnen Versicherungen bereit sind Heilmittel zu erstatten, sollte sich jeder Versicherte selbst bei seiner Versicherung darüber informieren.

Unsere Preise sind stets unterhalb des 2,3 -fachen Satzes der VdeK. Trotzdem versuchen einzelne Versicherer die volle Kostenerstattung zu verweigern. Sollten Sie Probleme bei der Erstattung der vereinbarten Sätze haben sprechen Sie uns an.

Schließen Patient und Praxisinhaber eine Honorarvereinbarung für eine krankengymnastische Behandlung ab, muss die private Krankenversicherung des Patienten die Höhe der vereinbarten Vergütung akzeptieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Patient selbst mit seiner privaten Krankenversicherung niedrigere Vergütungssätze vertraglich vereinbart hat. Dies kommt beispielsweise häufiger bei Verträgen von privat krankenversicherten Studenten vor.

Gerade in den letzten Monaten ist dieses Thema aktueller denn je: Immer häufiger versuchen Patienten, Absetzungen ihrer privaten Krankenversicherung gegenüber den Physiotherapeuten zu reklamieren. Immer häufiger wird dabei durch die Versicherung der Eindruck erweckt, der Praxisinhaber hätte eine überdurchschnittlich hohe Vergütung abgerechnet.

Häufig erfolgen die Absetzungen durch die privaten Krankenversicherer zu Unrecht, so die Rechtsauffassung des zuständigen Richters beim Amtsgericht Köpenick. Nach dessen Auffassung ist allein entscheidend, was im Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber und Patienten vereinbart wurde, denn diese Vereinbarung bindet die private Krankenversicherung und verpflichtet sie zur Zahlung der zwischen dem Patient und dem Behandler vorab vereinbarten Vergütung.

>> Aktuellstes Urteil zu diesem Thema ist das des Amtsgerichts Köpenick vom 10. Mai 2012 (Az.: 13 C 107/11) <<

>> Urteil aus Frankfurt 2011 <<

>> Urteil aus Frankfurt 2016 <<

Weitere Infos zu den ortsüblichen Preisen für Heilmittel und der Erstattung durch die Versicherer erhalten sie auch unter den unten stehenden Links:

>> http://www.privatpreise.de/ << 

>> http://www.mtk-physio.de/Info-Box/Privatpatienten-Info/privatpatienten-info.html << 

>> Download Musterschreiben an Ihre Versicherung wegen angeblich unüblicher Preise <<

>> Download Musterschreiben an Ihre Versicherung wegen angeblicher tariflicher Beschränkung <<

Wer gehen lernen will, muss gehen!